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Stellungsnahme des B?ndis f?r buntes Brunnen zum 1. August 06

Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 17. November 2005 (voraussichtliche Verweigerung der Bewilligung für das Durchführen einer antifaschistischen Platzkundgebung mit multikulturellem Strassenfest am 1. August 2006)

 

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident,
sehr geehrte Damen Gemeinderätinnen,
sehr geehrte Herren Gemeinderäte,

 wie Sie mitteilen, sind Sie offensichtlich nicht bereit, dem „Bündnis für ein buntes Brunnen“ für eine antifaschistische Platzkundgebung mit multi-kulturellem Strassenfest am 1. August 2006 einen zentral gelegenen und für eine Appellwirkung geeigneten öffentlichen Platz zur Verfügung zu stellen.

Sie berufen sich für Ihre Haltung auf eine von Herrn Landesstatthalter Alois Christen unterzeichnete gemeinsame Lagebeurteilung des Schwyzer Militär- und Polizei-departementes und des Polizeikommandos vom 14. November 2005 sowie auf Ihre eigene Einschätzung und Beurteilung. Ein Gespräch mit uns, um das wir Sie in unserem Gesuch vom 9. August 2005 ersuchten, halten Sie unter diesen Umständen für weder sinnvoll noch notwendig.

 Die Haltung, die in Ihrem Schreiben und in der kantonalen Stellungnahme zum Ausdruck kommt, ist enttäuschend, die vorgebrachten Gründe sind unhaltbar:

 1. Sie gehen davon aus, „dass auch im Jahr 2006 ein ähnlicher Aufmarsch der rechten Szene zu erwarten ist, wie in den Jahren zuvor“ (departementale und polizeiliche Lagebeurteilung). Fände „gleichzeitig … eine linke Demonstration statt“, so seien „Auseinandersetzungen mit hohem Gewaltpotential sehr wahrscheinlich“. Damit sagen Sie mit dem Polizeidepartement und dem Polizeikommando klar, dass Sie einen neonazistischen Aufmarsch in Kauf nehmen, aber jenen, die gegen einen weiteren Auftritt dieser Kreise protestieren möchten, die Ausübung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verweigern wollen. Sie bewegen sich damit im selben Fahrwasser wie am 1. August 2005, als Sie und die Schwyzer Regierung dem „Bündnis für ein buntes Brunnen“ eine Bewilligung verweigerten, den neonazistischen Aufmarsch dann aber entgegen einer anders lautenden Anordnung der selben Schwyzer Regierung geschehen liessen.

 
2. Sie schreiben, „die präventive Verhinderung von Gewaltausbrüchen“ bedinge

„ein grosses Polizeiaufgebot“, und es bestehe die Gefahr von Personen- und Sachschäden. Sie sollten jedoch wissen, dass von unserem Vorhaben keinerlei Gewalt ausgeht (schon das Konzept einer Platzkundgebung mit Strassenfest und dazu nötigen Einrichtungen spricht dagegen, ebenso die Erfahrungen in Luzern vom 1. August 2005), dass es aber Ihre Aufgabe wäre, Angriffe gegen diese Kundgebung zu verhindern. Es ist rechtlich feststehende Lehre und Praxis, dass sich die Abwehr gegen die Störer zu richten hat, und dass eine Bewilligung nicht deshalb verweigert werden darf, weil die Kundgebung von Dritten angegriffen werden könnte. Ihre Argumentation steht damit nicht nur im Gegensatz zur rechtlichen Ordnung, sie verrät auch eine nach den Erfahrungen, die Sie doch gemacht haben sollten, unglaubliche Geringschätzung des Stellenwertes von Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten.

 
3. Sie verweigern dem „Bündnis für ein buntes Brunnen“ namentlich den Gemeinde-parkplatz, den Schiffländeplatz und den Quai. Dies, weil jene Orte gemäss der von Ihnen übernommenen Lagebeurteilung von Polizeidepartement und Kantonspolizei „auf der allfälligen Marschroute eines rechten Aufmarsches“ liegen. Nichts könnte Ihre Überlegungen zur Bewilligungsverweigerung schräger beleuchten als diese Feststellung, die klar ausdrückt, dass es Ihnen wie dem Polizeidepartement

und der Kantonspolizei egal ist, wenn die Rechtsextremen auftreten, solange
nur nicht am Ort dagegen protestiert wird.

 
4. Sie deuten an, dass die Einräumung zweier Plätze (Schulhausplatz, Sportplatz) die einen Kilometer von der Schifflände entfernt sind, möglich sein könnte. Beide Orte liegen jedoch derart abseits, dass für die Platzkundgebung jede Appellwirkung entfiele. Schon die Feststellung der departementalen und polizeilichen Lage-beurteilung, wonach diese Plätze „wohl nicht den Bedürfnissen der linken Gesuchsteller entsprechen dürften“, weist auf die mangelnde Ernsthaftigkeit

dieses Ihres allfälligen Angebotes hin.

 
Es läge in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Brunnen nicht wieder zum Aufmarschfeld neonazistischer Banden wird. Leider aber haben Sie und die kantonalen Behörden am vergangenen 1. August 2005 gezeigt, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage und sogar entgegen eigenen vorgeschützten Beschlüssen auch nicht Willens sind, neonazistischen Auftritten mit dem nötigen politischen und anderweitigen Nachdruck entgegenzutreten. Eine Wiederholung dieser peinlichen Umstände am nächsten 1. August 2005 ist nicht vertretbar, der Protest durch eine antifaschistische Platzkundgebung legitim und dringend nötig. Die wohl beste und sauberste Lösung dazu wäre sicher jene,

mit uns zu sprechen und so zu einer geregelten, also bewilligten Platzkund-gebung in Ihrer Gemeinde zu finden.

 Mit freundlichen Grüssen

 Bündnis für ein buntes Brunnen