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Newswire

Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Neonazi-Mord vor Bundesgericht

Der Neonazi-Mord von Unterseen des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» kommt vors Bundesgericht: Der Haupttäter bemängelt Formfehler im Verfahren.

 
Der zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilte Haupttäter hat das Urteil des Berner Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen. Der 26-jährige Hauptangeklagte rügt mit einer staatsrechtlichen Beschwerde Formfehler im Verfahren. In Zweifel gezogen werde auch die Unabhängigkeit des psychiatrischen Gutachtens, sagte der Anwalt des Mannes am Donnerstag auf Anfrage. Bei der Ruine Weissenau in Unterseen hatten Ende Januar 2001 drei junge Männer einen damals 19-jährigen Kollegen mit einem Stahlrohr bestialisch erschlagen. Anschliessend versenkten sie die Leiche im Thunersee. Der junge Mann musste sterben, weil er ein Schweigegelübde des rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» gebrochen hatte, dem er und die Angeklagten angehört hatten. Das zuständige Kreisgericht verurteilte die Täter Ende März 2004 zu Zuchthausstrafen zwischen 16 Jahren und lebenslänglich. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte im August des laufenden Jahres die lebenslange Zuchthausstrafe für den Haupttäter. Quelle: SDA