Newswire
Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Read more...
Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Read more...
Thun schafft Freiraum für die Jugend
Read more...
Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Read more...
Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Read more...
Veröffentlichen
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden
In der Schweiz ?nicht strafbar? (Indiziert)
Donnerstag, den 24. November 2005 um 07:56 Uhr
Die Texte der CD «Eidgenössischer Widerstand» der rechtsextremen Band Indiziert ist in Deutschland verboten. In der Schweiz aber verstösst der Tonträger («mut-masslich») nicht gegen das Antirassismusgesetz.
oberaargau
Das Urteil liegt vor, umfassend, 13 Seiten stark. Die CD der Rechtsrockband Indiziert, «Eidgenössischer Widerstand», wird in Deutschland quasi verboten. Dies hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschieden.
Die Band Indiziert, die in Roggwil ihr Probelokal hat, darf in Deutschland für ihre erste Scheibe weder werben, noch darf diese in Geschäften im Regal stehen. Die Liedtexte dürfen nicht öffentlich gesungen werden. Und: «Da ‹Indiziert› auch gerne bei uns in Deutschland auftreten, können die Behörden nun eine Veranstaltung verbieten oder abbrechen», schreibt die Prüfstelle in einem Begleitbrief. Verbieten darum, «weil nicht auszuschliessen ist, dass Lieder gesungen werden, die sich nun auf dem Index befinden».
Gesetze in Deutschland
Die Urteilsbegründung lautet: «Der Inhalt ist offensichtlich geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.» Und weiter: «Die Liedtexte reizen teilweise zum Rassenhass an.» Als Beispiele wurden Passagen aus 6 der insgesamt 12 Titel aufgeführt (s. Kasten).
«Es wird aufgerufen, Menschen anderer Herkunft, Nationalität und Hautfarbe aus dem eigenen Land zu vertreiben oder zu vernichten», so die Begründung aus Deutschland weiter. Und: «In den aufgeführten Liedtexten findet sich die während des Nationalsozialismus vertretene Rassenlehre wieder.»
Dies aber widerspricht so ganz den Aussagen, die «Indiziert» auf ihrer Homepage publiziert haben: «In unseren Texten wird weder der Nationalsozialismus noch sonst ein Ereignis des 2. Weltkrieges verharmlost oder verherrlicht.» Und: «Unsere CD wurde vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) geprüft, strafbarer Inhalt wurde nicht gefunden.» Dies allerdings ist nicht ganz die ganze Wahrheit.
Und in der Schweiz?
Guido Balmer, Pressesprecher vom Bundesamt für Polizei, dem der Dienst für Analyse und Prävention untersteht, sagt: «Ja, wir haben auf Antrag der Kantonspolizei Bern die CD geprüft.» Als Beurteilungsgrundlage galt das Antirassismusgesetz.
Fazit: «Die Liedtexte sind nicht a prima vista strafbar», sagt Balmer. Aber: «Es gibt Passagen, die bewegen sich in der Grauzone.» Dies habe man der Kantonspolizei mitgeteilt. Es sei nun Sache der Polizei, abzuwägen, ob sie Anzeige einreichen will.
Tut sie nicht. Polizei-Pressesprecherin Ursula Stauffer: «Der DAP hat den Inhalt als ‹mutmasslich nicht strafbar› beurteilt. Deshalb wurde bisher keine Strafanzeige eingereicht.» Aber: «Wir werden die Band im Auge behalten», so Stauffer. Bei Verstössen gegen das Antirassismusgesetz werde Anzeige erstattet.
Also könnten «Indiziert» in der Schweiz für ihre CD offiziell werben, sie öffentlich verkaufen und Konzerte durchführen? «Ja», sagt Guido Balmer. Was also in Deutschland als rassistisch gilt, ist es in der Schweiz noch lange nicht? Offenbar.
Proben für zweite CD
In Roggwil probt die vierköpfige rechtsextreme Band derweilen für ihr neues und zweites Album – in ihrem Probelokal, in der so genannten alten GerberLiegenschaft.
Seit ihrer Gründung vor rund vier Jahren spielten sie an insgesamt 17 Konzerten – 13 in der Schweiz, 3 in Deutschland und 1 in Österreich. In Deutschland jedenfalls dürfte es für «Indiziert» nun nicht mehr ganz einfach sein, ihre «auf die heutige Schweizer Politik und Geschichte abgestimmten Textinhalte» zu verbreiten, wie sie es – wiederum auf ihrer Homepage – zu nennen pflegen.
Anita Zulauf
Drei Auszüge aus Texten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als «Texte mit rassistischem Inhalt» bewertet wurden: Aus «Indiziert»: «… kämpfen, bis wir das Ziel erreichen, wir wollen unsere Rasse erhalten, das Ziel, andere Völker abzuspalten.» «Eidgenössischer Widerstand»: «Wir nehmen das Problem jetzt selbst in die Hand, für Volk und Vaterland, für eine reine weisse Schweiz … die Zeit ist gekommen, jetzt, sofort, jagt die fremde Brut wieder fort.» «Völkermord»: «Die Reinheit deines Blutes ist nicht käuflich, Rassenvermischung ist Völkermord … Gestalten aller Länder kannst du hier sehen … sie haben das Ziel, alle Farben zu mischen
Quelle: Basler Zeitung