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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Oberleutnant ist ein Neonazi

In seiner Freizeit übt Jonas G. den Hitlergruss und prügelt sich mit linken Demonstranten. Trotzdem macht er als Oberleutnant Karriere in der Schweizer Armee.
 

Schon in jungen Jahren zeigte der heute 23-jährige Luzerner Landwirt seine politischen Überzeugungen: Seine E-Mail-Adresse enthält die bei den Rechtsextremen beliebte Ziffer 88 – das Zeichen für Heil Hitler. Dennoch machte der Neonazi eine schnelle Armee-Karriere: Innerhalb kurzer Zeit stieg er vom Soldaten zum Offizier auf.

Im Januar dieses Jahres leistete Jonas G. Militärdienst in einer Bausappeur-Einheit. Zur gleichen Zeit lief jedoch ein Strafverfahren gegen ihn und 17 andere Täter, die Ende Oktober 2004 eine antifaschistische Kundgebung angegriffen hatten. Die Luzerner Kantonspolizei beschlagnahmte unter anderem eine Fotografie, die den Oberleutnant beim Hitlergruss zeigt. In der Zwischenzeit ist G. zu zwei Monaten Gefängnis bedingt und 500 Franken Busse verurteilt worden.

Armeesprecher Felix Endrich räumte gegenüber der «SonntagsZeitung» ein, dass die VBS-interne Fachstelle für Extremismus in der Armee nichts vom Fall Jonas G. wusste. Die Fachstelle könne erst aktiv werden, wenn sie von Verdachtsfällen erfahre. Sie habe keine rechtliche Möglichkeit zur aktiven Überprüfung – auch nicht in einem laufenden Verfahren.

 

quelle: 20min vom 19.9.05