Newswire
Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Read more...
Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Read more...
Thun schafft Freiraum für die Jugend
Read more...
Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Read more...
Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Read more...
Veröffentlichen
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden
Zuchthaus f?r sechs brutale Rechtsextreme
Donnerstag, den 15. September 2005 um 13:52 Uhr
Sechs Rechtsextreme, die 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche brutal zusammengeschlagen haben, müssen für vier bis fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung.
Der Staatsanwalt hatte auf Tötungsversuch plädiert und für die heute 20- bis 25-jährigen Angeklagten Zuchthausstrafen zwischen fünf und sechs Jahren gefordert. Ein siebter Täter hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen.
Die Verteidiger der sechs Angeklagten hatten auf Freispruch vom Vorwurf des vollendeten Tötungsversuchs plädiert. Die Justiz könne nicht nachweisen, wer von ihnen den damals 15-jährigen Jugendlichen so schwer verletzt hatte, dass er beinahe gestorben wäre.
Die beiden Opfer waren von den Rechtsextremen auf dem Heimweg von einem Ska-Konzert in Frauenfeld überfallen und zusammengeschlagen worden. Sie waren zur Tatzeit 15 und 17 Jahre alt. Der Jüngere wurde so schwer verletzt, dass er seither geistig und körperlich schwer behindert ist.
Fünf der sechs Verurteilten sind einschlägig vorbestraft. Ein 25-jähriger Rheinmatrose und Maurerlehrling galt für die Strafrichter als Initiator der «äusserst verwerflichen Tat». Gemäss dem eröffneten Urteil muss er für fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus. Sein Verschulden sei äusserst schwer, befand das Gericht. Er zeige keine Reue, sagte der Gerichtspräsident.
Der bekennende Skinhead, Mitglied der Gruppierung «Blood and Honour», hatte seine späteren Mittäter per SMS zum Verprügeln von «Linken» aufgerufen. Zwei weitere Täter, ein 22-jähriger Baumaschinenmechaniker und ein 20-jähriger Logistiker, werden mit fünf Jahren Zuchthaus bestraft.
Ein vierter Verurteilter, ein 23-jähriger Arbeitsloser, muss für vierdreiviertel Jahre ins Zuchthaus. Ein 20-jähriger Mittäter muss viereinhalb Jahre hinter Gitter.
Der sechste Verurteilte, ein 22-jähriger Automonteur, wird mit vier Jahren Zuchtaus bestraft. Ins Strafmass eingerechnet wurde ein Überfall mit Körperverletzung auf Teilnehmer eines Pfadilagers in Rorbas ZH, den er vor dem Überfall in Frauenfeld ausgeführt hatte.
Quelle: SDA