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Kommission: Asyl- Zwangsmassnahmenv ausser Kontrolle

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat bei den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht einen Kontrollverlust geortet.

 
Die Kantone und der Bund müssten vermehrt koordinieren, forderte die Kommission am Dienstag. Nach einer zehnjährigen Experimentierphase müsse nun eine Harmonisierungsphase eintreten.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Januar vergangenen Jahres mit einer Untersuchung über die Anwendung und die Wirkung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht beauftragt. Ein Blick auf die Anwendung in fünf Kantonen zeigte dabei grosse Unterschiede, wie die GPK am Dienstag bekannt gab. So komme die Ausschaffungshaft als bedeutendste Zwangsmassnahme beispielsweise im Kanton Genf nur selten zur Anwendung. Der Kanton setze primär auf Rückkehrberatungen und arbeite auf freiwillige Ausreise hin. Gezielt und konsequent werde dagegen die Ausschaffungshaft im Kanton Zürich eingesetzt. Laut der Kommission führt die föderalistische Vollzugspolitik der Kantone zu Koordinationsproblemen bei der Ausreiseorganisation und zu einem Kontrollverlust. Nach einer zehnjährigen Experimentierphase müsse im nun eine Harmonisierungsphase eintreten.

Die GPK fordert den Bundesrat deshalb auf, gemeinsam mit den Kantonen die Institutionalisierung einer regelmässigen Koordination und Kooperation bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern zu prüfen. Dies beispielsweise im Rahmen einer regelmässigen Asyl- und Migrationskonferenz. Bis heute fehle zudem Datenmaterial aus den Kantonen, um qualitative Schlüsse über die Wirksamkeit der angewandten Instrumente ziehen zu können.

Uneinheitlich sei auch die Ausschreibepraxis im Fahndungsregister RIPOL. Um das Funktionieren des Systems zu gewährleisten, müssten allgemein gültige Kriterien aufgestellt werden. Weiter soll der Bundesrat Massnahmen prüfen, um seine Möglichkeiten zur Rechtsvereinheitlichung im Bereich der Zwangsmassnahmen mittels Behördenbeschwerde ans Bundesgericht besser wahrzunehmen. Zudem schlägt die Kommission eine Prüfung der verschiedenen Haftformen vor. Der Bundesrat wird ausserdem aufgefordert, dem Problem der Vollzugspendenzen nachzugehen und geeignete Massnahmen zu prüfen. Es sollen weitere Rücknahmeabkommen geschlossen und adäquate Anreize zur Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden geprüft werden. Wie die Studie zeigt, variieren Ausgaben für einen Haftfall in den Kantonen zwischen 160 und 300 Franken täglich. Die Kantone sollen angehalten werden, ihre Kosten kontinuierlich zu überprüfen.

Die Zahlen liessen ausserdem vermuten, dass eine beträchtliche Zahl mobiler Delinquierender den Asylbewerberstatus dazu benutzen, um verbrecherischen Tätigkeiten nachzugehen. Deshalb müsse nach Wegen gesucht werden, um den Asylbewerberstatus für mobile Delinquenten weniger attraktiv zu machen. Geprüft werden sollen sogenannte Rayonverbote sowie eine stärkere Inpflichtnahme von Asylsuchenden zur Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen.

Quelle: AP