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PNOS-Chef Jonas Gysin tritt zur?ck
Montag, den 22. August 2005 um 08:21 Uhr
Der Vorsitzende der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS), Jonas Gysin, legt per sofort sein Amt nieder. Er macht private Gründe für den Rücktritt geltend. Seine Nachfolge übernimmt ein neu gewählter fünfköpfiger BundesvorstandIn einer eilig einberufenen Delegiertenversammlung wählte die PNOS einen fünfköpfigen Bundesvorstand, der fortan als Kollegial-Organ die Parteileitung übernimmt. Ihm gehören der Neu-Gemeinderat aus Günsberg SOD, Dominic Bannholzer, Denise Friederich, Andrè Gauch, Michael Haldimann und Adrian Spring an.
Ob in Zukunft wieder ein Vorsitzender gewählt werde, sei offen, sagte Denise Friedrich auf Anfrage. Zu dem Fünferteam habe man sich entschlossen, weil sich niemand als Vorsitzender angeboten habe. Aufgrund der geänderten Parteiorganisation wurden zudem neue Statuten erstellt.
Jonas Gysin wollte auf Anfrage keine nähere Stellung nehmen zu seinen Rücktrittsgründen. Es habe keine Differenzen innerhalb des PNOS-Vorstands gegeben. Laut Friedrich wird Gysin Mitglied der Partei bleiben.
Gysin hatte die PNOS im Jahr 2000 mitbegründet. Zuerst hatte er das Amt des Vizepräsidenten inne - im Juni 2003 übernahm er den Parteivorsitz. Laut dem Communiqué der Partei waren die zwei Jahre seines Vorsitzes geprägt von grossen Veränderungen und die PNOS habe nicht zuletzt ihm ihre jüngsten Erfolge zu verdanken.
Die PNOS war in den vergangenen Wochen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Im Juli waren Gysin und drei weitere Vorstandsmitglieder der Partei vom Bezirksamt Aarau wegen Rassendiskriminierung zu Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt worden.
Die PNOS hatte 2003 im Nationalratswahlkampf im Kanton Aargau ein kaum abgeändertes Plakat der Schweizer Nationalsozialisten von 1933 zur Kampagne genutzt. Auf dem Plakat "Wir säubern" werden Bonzen, Kommunisten und Juden von einem Schweizer Kreuz weggefegt.
Damit habe die PNOS öffentlich gegen Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Diskriminierung aufgerufen, befand das Gericht.
Quelle: SDA