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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

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Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Zürcher Nazi muss in den Knast

Ein gewalttätiger Rechtsradikalter ist vom Zürcher Obergericht zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung und Rassismus schuldig gesprochen. Der 26-Jährige hatte wiederholt Personen angegriffen und einem Opfer gegen den Kopf getreten.
 
Das Obergericht verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzungen,
Angriffs, Drohung, Nötigung und Rassismus. Zudem wurde er wegen Gewaltdarstellung schuldig gesprochen. Auf seinem Handy war ein Kurzfilm sichergestellt worden, auf dem ein Mann geköpft wurde. Die im Vergleich zum Antrag der Staatsanwaltschaft leichte Strafsenkung auf sechs Jahre Freiheitsentzug führten die Richter auf die nicht einfache Jugend des früheren Heimkindes zurück. Der Angeklagte habe aber ein absolut aggressives und gewalttätiges Verhalten gezeigt. Dies könne die Gesellschaft nicht tolerieren, sagte der Gerichtspräsident zum Abschluss.

13 Straftaten

Die Anklage hatte dem wenig einsichtigen und seit Februar 2008 inhaftierten Rechtsextremen 13 Sachverhalte angelastet, darunter auch mehrere Körperverletzungen. Die meisten Vorwürfe stellte der Angeklagte in Abrede oder verharmloste sie. Beim Hauptvorwurf der versuchten schweren Körperverletzung wollte er nicht einmal dabei gewesen sein. Allerdings hatte ihn das Opfer eindeutig identifiziert. Der Staatsanwalt sprach von einem schweren Verschulden und forderte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Verteidiger verlangte Teilfreisprüche und setzte sich für eine erheblich mildere Strafe von 18 Monaten ein.

Der Hauptvorwurf der Anklage ging auf den 11. August 2006 zurück. Damals hielt sich der Rechtsradikale am Bahnhof Oerlikon auf. Am Abend traf er auf einen ihm verhassten Ex-Kollegen aus der Hooligan-Szene und schlug diesem heftig mit den Fäusten ins Gesicht. Als das Opfer benommen am Boden lag, trat der Angreifer gegen dessen Kopf. Das Opfer erlitt dabei unter anderem ein Schädelhirntrauma. Dass er ohne bleibende Schäden davon kam, bezeichnete einer der Oberrichter als ein kleines Wunder. Vor Gericht hatte der mehrfach Vorbestrafte auch seine politische Gesinnung klar offenbart. In einer Massnahme für junge Erwachsene hatte der Mann zuvor zudem der für ihn zuständigen, dunkelhäutigen Psychotherapeutin jegliches Gespräch verweigert.
20min.ch