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Mit zweierlei Mass

Ein Madrider Gericht verbietet die spanische Sektion der neonazistischen »Hammerskins«. Doch Urteile gegen Mitglieder fallen milde aus.

faschos

 
In Spanien ist erstmalig eine Neonaziorganisation per Gericht zu einer »verbotenen Vereinigung« erklärt worden. Das Provinzgericht in Madrid verurteilte in der vergangenen Woche 15 Männer der Organisation »Hammerskins« zu Haftstrafen und ordnete die Auflösung des spanischen Ablegers des internationalen Nazi-Skinheadnetzwerkes an.

Die Hammerskins wurden 1986 in den USA gegründet und verfügen über Gliederungen in Nordamerika, Europa, Australien und Neuseeland. Sie verstehen sich als Elite der Neonaziskins. Das Logo der rechten Truppe, zwei Zimmermannshämmer, spielt auf Thor an, einen hammerschwingenden Gott in der germanischen Mythologie. Damit soll auf eine Abstammung der Mitglieder von der »nordischen Rasse« hingewiesen werden. ln Deutschland, wo die Gruppe seit 1991 bekannt ist, sind die Hammerskins nicht verboten.

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In Spanien ist das nun anders. Dort wird das Urteil von Beobachtern als Meilenstein im juristischen Kampf gegen den organisierten Neonazismus gesehen. Esteban lbarra, Präsident der Nichtregierungsorganisation (NGO) Movimiento contra la Intolerancia, nannte es einen »Fortschritt im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz«. Laut Anklage sollen die Männer im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Konzerte mit Bands der Kampagne »Rock Against Communism« (RAC) veranstaltet haben, bei denen unter anderem auch Handbücher mit dem Titel »Wegweiser für den führerlosen Widerstand« verteilt worden sind. Zudem sollen sie mit Zeitschriften und Vorträgen rassistisches Gedankengut verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft stützte sich in dem zweiwöchigen Prozeß auf Ermittlungen der Guardia Civil, einer paramilitärischen Polizeitruppe aus der Ära des faschistischen Diktators Francisco Franco sowie auf die Aussagen von Antonio Salas. Der Journalist hatte sich für ein Jahr in die neonazistische Skinheadbewegung Spaniens eingeschleust und seine Erfahrungen als »Tagebuch eines rechten Skins« publiziert.

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Die Verteidigungsstrategie der Angeklagten wirkte wenig glaubwürdig. So behaupteten sie, die Hammerskins seien lediglich ein »Freundeskreis«, dessen Anhänger historische Gegenstände des Zweiten Weltkrieges sammelten. Die Konzerte wollten sie nur »wegen des Spaßes« organisiert haben. Doch im Prozeß wurde die Netzwerkstruktur der Hammerskins offenkundig. So gehörten einige der Beschuldigten den Neonazibands an, die sich »Odal«, »Estirpe lmperial« und »Torquemada 1488« nennen. Undercover-Journalist Salas bestätigte außerdem, daß sich unter den Angeklagten Führungskader der neonazistischen Fußballfanszene Spaniens befänden. Die organisiert sich in Gruppierungen wie »Ultrassur« und »Brigadas Blanquiazules«, die im Umfeld der Topvereine Real Madrid beziehungsweise Espanyol Barcelona agieren.

Gegen den mutmaßlichen Anführer der spanischen; José Eduardo Chapela Herrero verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ebenso wie gegen Ángel Martinez Navarr, der zusätzlich wegen Waffenbesitz verurteilte wurde. Die übrigen 13 Männer erhielten Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten. Weitere Urteile werden folgen. So wird gegen den spanischen Ableger des Netzwerkes »Blood & Honour« sowie gegen die Gruppierung »Frente Anti-Sistema« ermittelt.

Ob jedoch die jetzt verurteilten 15 Neonazis ihre Haftstrafen tatsächlich antreten müssen, ist offen. Denn im spanischen Rechtssystem ist es üblich, daß eine Strafe erst ab drei Jahren Haft vollstreckt wird – falls der Verurteilte nicht vorbelastet ist. Allerdings sind nach Informationen der linken Zeitschrift Diagonal acht der verurteilten Neonazis bereits mehrfach festgenommen worden.

Das Urteil darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß spanische Richter weiterhin mit zweierlei Maß messen. Die NGO Movimiento contra la Intolerancia trat im Prozeß als Nebenklägerin auf und hatte Gefängnis zwischen drei und sechs Jahren beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei bis drei Jahre Haft. Die Urteile fielen also vergleichsweise milde aus.

So müssen Mitglieder der baskischen Unabhängigkeitsbewegung seit Jahren mit zum Teil mehrjährigen Haftstrafen rechnen – und das unabhängig davon, ob ihnen konkrete Delikte nachgewiesen werden können. Das Verbot einer Neonaziorganisation sei natürlich zu begrüßen, so Uschi Grandl vom Netzwerk »Baskenland Info« gegenüber jW. »Besorgniserrgend sind allerdings die Machtmittel, über die der spanische Staat verfügt, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken«, so Grandl. So würden im Baskenland demokratische Parteien und Wahllisten verboten; Radios und Zeitungen geschlossen. Menschen werden über Jahre inhaftiert, weil sie sich für die Rechte der Basken eingesetzt haben.

Quelle: Junge Welt