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Verbot von rassistischen Symbolen?

Der Bundesrat will die Rassismusstrafnorm verschärfen und so zum Beispiel auch den Kühnengruss verbieten. Im Familien- und Freundeskreis bleiben solche Symbole jedoch erlaubt.

Wer rassistische Symbole wie Hakenkreuzfahnen, Nazi- Abzeichen, rassistische Parolen oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat hat eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung geschickt.

Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens     beitragen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) am Mittwoch mitteilte.
 
Herstellung strafbar

Bestraft wird, wer öffentlich rassistische Symbole - insbesondere aus dem Nationalsozialismus - verwendet und verbreitet. Wer hingegen im Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich nicht strafbar. Strafbar ist ebenfalls die Herstellung solcher Symbole.

Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen oder Videos verstanden wissen. Herstellung sei auch, Kopien von Vorlagen, Texten oder Bildern elektronisch zu speichern. Ebenfalls unter die Strafnorm fallen das Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole.

Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz, den Hitlergruss oder die Doppelsigrune als Zeichen der SS, aber auch die Abwandlung solcher Symbole wie der Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses. Der Bundesrat verzichtet jedoch auf eine Liste der strafbaren Symbole.

Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Auch die Kleidermarke «Lonsdale» - sie enthält das Kürzel NSDA, eine Anspielung auf die deutsche NSDAP - muss nicht um ihre Verkäufe bangen. Es verstehe sich von selbst, dass das Verwenden solcher Symbole für sich allein noch nicht rassistisch sei, schreibt das EJPD.

Seit 2000 Thema im Bundesrat

Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als Übertretung mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die Behörden einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene.

Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats aus dem Jahr 2004. Damals beauftragte die Kommission den Bundesrat, dem Parlament «möglichst schnell» eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassimus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten.

Die Vorlage sollte namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen. National- und Ständerat nahmen 2005 die Motion an.

Doch das Hin und Her bei der Rassismusstrafnorm hatte ihre Anfänge schon in den 1990er Jahren und insbesondere an der Rütlifeier im Jahr 2000, als Rechtsextreme eine Rede von Bundesrat Villiger störten.

Folge war ein von alt Bundesrätin Ruth Metzler in Auftrag gegebener Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus und Beschlüsse des Bundesrates, unter anderem die bestehende Gesetzgebung zu überprüfen. Ihr Nachfolger, Alt-Bundesrat Christoph Blocher, legte dem Vorhaben viele Steine in den Weg. Er bezeichnete die Umsetzung des Motion der Rechtskommission als alles andere als einfach und ordnete eine Problemanalyse mit Lösungsmöglichkeiten an.

Folgenschwerer Besuch in der Türkei

2006 reiste Blocher in die Türkei, kritisierte dort die Anti- Rassismusstrafnorm und ortete Revisionsbedarf. Die Vorschläge des Bundesamtes für Justiz reichten von ihrer Abschwächung bis hin zu einer vollständigen Streichung der Strafnorm. Der Bundesrat jedoch verweigerte sich diesem Anliegen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober.


Quelle: espace Medien