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Vom Hakenkreuz gezeichnet

Ottawa. In der kanadischen Stadt Winnipeg haben die Behörden einem Elternpaar das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen, nachdem die siebenjährige Tochter zweimal mit Hakenkreuz auf dem Arm in der Schule erschienen war.
 
Im März 2008 war das Mädchen mit einem Hakenkreuz auf ihrem Arm in die Schule gegangen. Ein Lehrer wusch das Emblem ab, am nächsten Tag kam das Kind aber wieder mit Hakenkreuz zum Unterricht.

Sorgerechtsentzug wegen Gesinnung?

Darf die staats- oder menschenfeindliche Gesinnung der Eltern ein Grund sein, ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen?

Auf ihrem Körper trug sie weitere Symbole, die für Rechtsextremismus und Vorherrschaft der weißen Rasse stehen. Die Schule informierte den "Child and Family Service", der als Jugendamt fungiert.

In der Wohnung der Mutter und des Stiefvaters des Mädchens wurden Presseberichten zufolge Neonazi-Symbole und -Flaggen gefunden. Das Amt übernahm die Vormundschaft über den zweijährigen Sohn des Paares und das Mädchen.

Die Behörde äußert sich in der Begründung ihrer Entscheidung, aus der kanadische Medien zitieren, besorgt über die "psychologischen Folgen für die Kinder, die aus dem akuten Hass der Eltern auf andere Menschen" resultieren könnten.

Aussagen am ersten Tag des Verfahrens zeichnen ein drastischen Bild. So soll das Mädchen in rassistischer Propaganda sehr versiert sein. Sie wusste angeblich, dass das Hakenkreuz "Heil Hitler" bedeutet und sagte, Menschen anderer Rassen, insbesondere Schwarze - sie benutzte das Wort "Nigger" - sollten tot sein, weil dies "die Welt der weißen Menschen" sei, erklärten Sozialarbeiter.

Das Mädchen habe auch berichtet, dass sie mit ihren Eltern Skinhead-Videos im Internet angesehen habe. Die Behörde erklärte, es gehe nicht um politische Ansichten der Eltern, sondern dass sie ihr Kind als Werbetafel benutzt hätten. Zudem gehe es um Alkohol- und Drogenmissbrauch und häuslicher Gewalt in der Familie.

Die Eltern, die mittlerweile getrennt leben, kämpfen jeder für sich um das Sorgerecht. Die Mutter sagte in einem Interview, sie sei kein Neonazi, sondern lediglich eine stolze Weiße und weiße Nationalistin. Beide Erwachsene machen geltend, das Hakenkreuz sei lediglich das "alte nordische Symbol für Frieden, Leben und Neuanfang".

Zugleich soll der Stiefvater aber auch erklärt haben, er habe sein Leben dem Skinhead-Dasein gewidmet und werde sich nicht ändern, schreibt die "Winnipeg Free Press".

Der Stiefvater hat eine Verfassungsklage erhoben, weil er seine Grundrechte verletzt sieht. Der Fall hat ein heftige Debatte darüber ausgelöst, wie weit die Rechte des Jugendamts gehen.

Professor Helmut-Harry Loewen von der Universität Winnipeg wird mit der Aussage zitiert, es werde ein gefährlicher Weg eröffnet, wenn das Sorgerecht über Kinder aufgrund der politischen oder religiösen Überzeugungen der Eltern entzogen werde.

Dagegen meinte sein Kollege Harvy Frankel von der Universität Manitoba, die Behörden hätten im Sinne des Wohlergehens des Kindes richtig gehandelt.


Quelle: FrankfurterRundschau