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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Angriff auf Antirassismus-Gesetz gescheitert

Der Nationalrat hält an der Strafnorm gegen Rassismus fest. Mit 125 gegen 52 Stimmen der SVP hat er eine Initiative des inzwischen abgewählten Schweizer Demokraten Bernhard Hess (BE) abgelehnt.
 

Mit der Rechtskommission kam der Nationalrat zum Schluss, dass die Strafbarkeit der Rassendiskriminierung in der Öffentlichkeit gerechtfertigt sei, «weil sie die Würde der betroffenen Personen und den öffentlichen Frieden schützt». Die Gerichte hätten die Strafnorm bis anhin mit der nötigen Zurückhaltung angewandt.

Nach Ansicht von Kommission und Ratsmehrheit bleibt die freie Meinungsäusserung im Privaten gewährleistet. Eine rassistische Äusserung am Stammtisch sei weiterhin möglich, solange keine Dritten gezwungenermassen zum Mithören animiert würden.

Die ausschliesslich aus SVP-Abgeordneten bestehende Kommissionsminderheit rannte vergeblich gegen die Strafnorm an. In einer gut funktionierenden Demokratie müsse die «Ausdrucksfreiheit» gewährleistet sein, sagte Oskar Freysinger (VS). Probleme sollten «ausdiskutiert» werden können.

Zur Bekämpfung des Rassismus tauge die Strafnorm nichts, sagte Freysinger. Einen Holocaust-Leugner strafe man am besten mit Nichtbeachtung, dann höre er rasch auf. Im Übrigen beeinträchtigten Strafanzeigen die freie Meinungsäusserung auch dann, wenn es zu einem Freispruch komme oder gar kein Verfahren eingereicht werde.
Quelle: SDA/ATS

Am 8. März will die PNOS in Burgdorf gegen die Antirassismus-Strafnorm demonstrieren. Verhindern wir den Aufmarsch der PNOS!