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Pnos darf demonstrieren

Am 8. März demonstriert die Pnos in Burgdorf gegen die Rassismus-Strafnorm. Der Gemeinderat hat die Kundgebung auf Anweisung des Regierungsstatthalteramts bewilligt, allerdings mit Auflagen.
 
Bereits im vergangenen Juni hatte die Pnos angekündigt, sie wolle Anfang Januar 2009 durch Burgdorf marschieren, dies unter dem Motto: «Für Meinungsfreiheit - Antirassismusgesetz abschaffen!». Doch der Gemeinderat lehnte das eingereichte Demogesuch im Spätherbst ab. Mitte Dezember erhob die Burgdorfer Pnos-Sektion Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, wie Statthalter Franz Haussener bestätigt. Dieser entschied noch vor Jahresende 2008 und stützte einerseits die gemeinderätliche Absage für den ersten Sonntag im Januar, wies jedoch andererseits die Burgdorfer Exekutive an, nach Ende Januar eine entsprechende Kundgebung zu bewilligen. Sie solle sich vorher - zusammen mit der Stadt- und der Kantonspolizei - mit dem Gesuchsteller über Termin, Route und Mobilisierung verständigen.

Die Stadt habe «an sich kein Interesse, dass die Pnos eine Demo durchführt», erklärt Stadtschreiber Roman Schenk auf Anfrage, aber die Stadt könne eine Kundgebung nicht grundsätzlich verbieten. Die nun erteilte Bewilligung gilt für den 8. März, nachmittags von 2 bis 4 Uhr und sieht einen Demonstrationszug vor, der auch die Oberstadt passiert. Der Marsch wird begleitet von vier Trommlern, das Mitführen von Megafonen ist jedoch nicht zugelassen. Eingeplant sind zwei kurze, rund fünfminütige Reden. Die Pnos muss einen eigenen Sicherheitsdienst organisieren. Nicht gestattet ist der Pnos das geplante Mittragen eines Sarges.

Die Pnos verpflichtete sich aber auch, für die Kundgebung nicht über das Internet zu mobilisieren. Bereits Mitte vergangener Woche versandte die rechtsextreme Partei ein SMS an Mitglieder und Sympathisanten, versehen mit der Aufforderung: «Kantons- und Schweizer Fahnen mitnehmen!». Ein übereifriger Empfänger, gemäss verschiedenen Hinweisen ein Mann aus dem Luzerner Hinterland, stellte diesen Aufruf jedoch umgehend - wenn auch ohne Angabe von Treffpunkt und genauem Zeitpunkt - ins Forum des Naziskin-Netzwerkes Blood and Honour und machte ihn damit auch über die Partei hinaus bekannt.

Erst vor Monatsfrist waren fünf ehemalige und aktuelle Pnos-Vorstandsmitglieder wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm vom Bezirksgericht Aarau verurteilt worden. Die Abschaffung der Strafnorm ist allerdings vorerst vom Tisch. Eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten (SD) ist gerade vor wenigen Wochen gescheitert, weil die Partei die notwendigen Unterschriften nicht zusammengebracht hat. Auch die Pnos unterstützte das Begehren.

Bund Von Hans Stutz.