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Deutschland: Keine Parteifinanzierung für die NPD?

In Deutschland beraten die Innenminister von Bund und Ländern derzeit ein Gutachten, welches vorschlägt, der NPD die staatlichen Zuschüsse zu streichen.
 
Die Linkspartei kritisiert den Vorstoss, der nur aufgrund der Feigheit der Regierung, die NPD nicht zu verbieten, zustande gekommen sei. In Deutschland sind die Innenminister von Bund und Ländern am 19. November 2008 in Potsdam zu ihrer Herbstkonferenz zusammengekommen. Dabei stellte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ein Gutachten vor, wonach es möglich sein solle, die staatlichen Zuschüsse für die NPD zu streichen.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Jörg Schönbohm (CDU), sehe allerdings derzeit keine Chance für eine deswegen erforderliche Änderung des Grundgesetzes, hieß es im Vorfeld. Schünemann betonte Medienberichten zufolge hingegen, ein Ausschluss der NPD aus der Finanzierung sei möglich. Das habe das von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten gezeigt, das jetzt auf der Innenministerkonferenz in Potsdam beraten werden solle.
 
Voraussetzung für den Ausschluss sei eine Änderung der Verfassung und des Parteiengesetzes, sagte der Staatsrechtler Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover, der das Gutachten den Angaben zufolge verfasst hatte. Epping schlägt vor, den Ausschluss an «Bestrebungen von Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung» zu knüpfen. Diese Bedingung liege unterhalb der Schwelle, die das Bundesverfassungsgericht für ein Parteienverbot formuliert habe. Ob eine Partei aus der Finanzierung ausgeschlossen werden könne, solle der Bundestagspräsident prüfen, regte Epping an.

Schünemann formulierte das Ziel, die Grundgesetzänderung im kommenden Jahr umzusetzen. 2009 finden mehrere Landtagswahlen sowie Bundestagswahlen statt. «Dünnbrettbohrerei» und undemokratisch Die Linkspartei bezeichnete die Pläne als «Dünnbrettbohrerei» und undemokratisch, sie seien eine Flucht aus der eigenen Verantwortung für das Scheitern des NPD-Verbots, so Ulla Jelpke.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion weiter: «Wenn die Verfassungsfeindlichkeit der NPD Grundlage sein soll, ihr die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, dann kann man die Neonazi-Partei auch gleich verbieten.» Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei sei anhand der fremdenfeindlichen, antisemitischen und menschenverachtenden Äußerungen ihrer Funktionäre und der Beteiligung von NPD-Mitgliedern an Gewalttaten längst erwiesen.

Ein neuer, selbst von der SPD befürworteter Verbotsantrag scheiterte nur an der Weigerung der Unionsinnenminister, die Bedingung des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und rechtzeitig die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Gremien der NPD abzuziehen. Die nun beabsichtigte Grundgesetzänderung, so Jelpke weiter, öffne «dem Missbrauch Tür und Tor. So droht die Feigheit der Regierung, die NPD zu verbieten, jetzt zur Rechtfertigung für die Einschränkung des Parteienprivilegs insgesamt zu werden. Das ist undemokratisch und unzulässig.»