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Rassist wird zur Kasse gebeten

Thun: Ein junger Rechtsextremer wurde gestern vom Thuner Strafeinzelrichter zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte Anfang 2007 einen dunkelhäutigen Schweizer als «Neger» beschimpft und ihn tätlich angegriffen.
 
Der Fall schockierte und beschäftigte gar die Berner Kantonsregierung: Ende Januar 2007 kam es in Thun zu einem rassistischen Übergriff, bei dem ein Mann aus der rechtsextremen Szene einen dunkelhäutigen, damals 22-jährigen Schweizer als «Neger» bezeichnete und ihn zu Boden warf.
Freunde, die dem Opfer zu Hilfe eilen wollten, wurden von weiteren Neonazis angegriffen: «Die Schläger gingen bei der Schulhausstrasse, neben dem Manor mit grosser Brutalität auf uns los», so einer der Betroffenen damals gegenüber dieser Zeitung. «Wir wurden mit Fusstritten und Faustschlägen brutal traktiert und als ‹Negerfreunde› betitelt.»
Publik gemacht hatte den Fall diese Zeitung. Drei der Opfer wollten damals nicht schweigen und erzählten deshalb ihre Geschichte. Gestern beschäftigte sich nun auch der Thuner Strafeinzelrichter mit der Sache.

Nur eine Person angeklagt
Obwohl es beim Übergriff mehrere Involvierte gab; vor Gericht musste sich nur ein Mann wegen Rassismus verantworten. «Die Ermittlungen haben zwar ergeben, dass noch andere Personen beteiligt waren. Ihnen kann aber keine Rassendiskriminierung vorgeworfen werden», erklärte Untersuchungsrichterin Christine Schenk vergangenen Herbst gegenüber dieser Zeitung.
Der Angeschuldigte selbst tauchte gestern allerdings gar nicht erst im Gerichtssaal auf. Da Gerichtspräsident Jürg Santschi im Vorfeld bereits eine erste Einvernahme vorgenommen hatte, konnte die Verhandlung trotzdem durchgeführt werden.

Angeklagter bestreitet alles
Der Angeklagte, ein 23-jähriger, mehrfach vorbestrafter Rechtsextremer aus Seftigen, hatte im Vorfeld stets bestritten, den dunkelhäutigen Schweizer als «Neger» beschimpft und tätlich angegriffen zu haben. «Es gab eine Begegnung, aber keine gewalttätige», so der Mann in der ersten Einvernahme. Es sei zudem schwierig, sich so lange Zeit später an das Ganze erinnern zu können.
Die Aussagen der vier geladenen Zeugen – ein junges Paar aus der rechten Szene, das dunkelhäutige Opfer und einer seiner Freunde – zeichneten vom Vorfall hingegen ein deutliches Bild. Das Paar war mit dem Angeklagten früher bekannt, hat aber laut eigenen Angaben inzwischen keinen Kontakt mehr zu ihm. Im Gerichtssaal sagten beide übereinstimmend, dass der Seftiger den Dunkelhäutigen verbal und tätlich angegriffen habe. Die Aussagen deckten sich dabei fast vollständig mit jenen des Opfers, das in der Verhandlung lediglich als Zeuge und nicht als Ankläger auftreten wollte. «Der einzige, der nichts von der ganzen Geschichte wissen will, ist der Angeklagte», sagte Jürg Santschi.

Zeugen zeichnen klares Bild
Der Gerichtspräsident war deshalb überzeugt, dass der Angeklagte der Rassendiskriminierung schuldig ist. «Der äussere Ablauf des Geschehens wurde von den vier Zeugen praktisch übereinstimmend geschildert.» Santschi wertete dabei nicht nur die Beschimpfung als «Neger», sondern auch den tätlichen Angriff als Verstoss gegen das Rassismusgesetz. «Beides geschah wegen der Hautfarbe des Opfers.»

4500 Franken Geldstrafe
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 100 Franken. Der 23-Jährige muss zusätzlich zu den 4500 Franken die Verfahrenskosten von 610 Franken übernehmen. Da er bereits mehrfach im Gefängnis sass, darunter zweimal wegen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz, gewährte Santschi keine bedingte Geldstrafe.
quelle: espace medien