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«Gemeinderat hat korrekt gehandelt»

Auslöser für das verschärfte Thuner Kundgebungsrecht war der antifaschtistische Abendspaziergang vom Oktober 2005. Damals hatte der Thuner Gemeinderat die unbewilligte Demonstration durch die Polizei verhindern lassen. Rund 300 Polizisten kesselten beim Bahnhof etwa 350 Demonstranten ein. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten, kontrolliert und registriert.
 
Zwei Demonstranten setzten sich danach zur Wehr. Vertreten durch den vergangenes Jahr verstorbenen Anwalt und grünen Berner Stadtrat Daniele Jenni erhoben sie beim Regierungsstatthalter Beschwerde. Ihre Kritik: Das Vorgehen des Thuner Gemeinderates sei unrechtmässig gewesen und die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.
Doch auch hier erteilte der Regierungsstatthalter eine Abfuhr. Die Gegner zogen deshalb, wie jene des Thuner Demorechts (vgl. Haupttext), weiter an den Regierungsrat. Da beide Fälle eng miteinander verknüpft sind, hat die Berner Kantonsregierung ihren Entscheid zur Antifa-Demo ebenfalls gestern veröffentlicht. «Der Gemeinderat hat korrekt gehandelt», so der Regierungsrat. Die Organisatoren der Demonstration hätten damals die Bewilligungspflicht missachtet und sich weder im Vorfeld noch zu Beginn der Demonstration zu einem Dialog mit den Behörden bereit erklärt. «Der Gemeinderat schätzte zudem das Risiko von Ausschreitungen als relativ hoch ein. Er stützte sich dabei auf Erfahrungen von früheren gewaltsamen Demonstrationen», so Justizdirektor Werner Luginbühl.
Noch ist unklar, ob die beiden Beschwerdeführer an das Bundesgericht weiterziehen. lt