Newswire
Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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«Gemeinderat hat korrekt gehandelt»
Samstag, den 16. Februar 2008 um 18:19 Uhr
Auslöser für das verschärfte Thuner Kundgebungsrecht war der antifaschtistische Abendspaziergang vom Oktober 2005. Damals hatte der Thuner Gemeinderat die unbewilligte Demonstration durch die Polizei verhindern lassen. Rund 300 Polizisten kesselten beim Bahnhof etwa 350 Demonstranten ein. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten, kontrolliert und registriert.Doch auch hier erteilte der Regierungsstatthalter eine Abfuhr. Die Gegner zogen deshalb, wie jene des Thuner Demorechts (vgl. Haupttext), weiter an den Regierungsrat. Da beide Fälle eng miteinander verknüpft sind, hat die Berner Kantonsregierung ihren Entscheid zur Antifa-Demo ebenfalls gestern veröffentlicht. «Der Gemeinderat hat korrekt gehandelt», so der Regierungsrat. Die Organisatoren der Demonstration hätten damals die Bewilligungspflicht missachtet und sich weder im Vorfeld noch zu Beginn der Demonstration zu einem Dialog mit den Behörden bereit erklärt. «Der Gemeinderat schätzte zudem das Risiko von Ausschreitungen als relativ hoch ein. Er stützte sich dabei auf Erfahrungen von früheren gewaltsamen Demonstrationen», so Justizdirektor Werner Luginbühl.
Noch ist unklar, ob die beiden Beschwerdeführer an das Bundesgericht weiterziehen. lt