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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Nur noch 800 Franken für «Judensau»
Mittwoch, den 13. Juni 2007 um 11:59 Uhr
Mit dem Verteilen von CDs mit nationalistischem Gedankengut hat der ehemalige Chef der Berner Sektion der PNOS nicht gegen die Rassismusstrafnorm verstossen. Er tat dies jedoch mit der antisemitischen Beschimpfung eines Streitschlichters.Lüthard, ehemals Sekretär der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS), hatte am Burgdorfer Sommerfest «Solätte» Ende Juni 2005 am Rande einer Schlägerei zwischen Rechts- und Linksextremen den als Schlichter eingreifenden SP- Stadtparlamentarier Nadaw Penner als «Judensau» beschimpft.
«Massive Herabminderung»
Ende November 2005 hatte Lüthard zudem in einem Jugendtreff vier CDs mit rechtsextremem Gedankengut verteilt. Lüthard gab Ende 2005 das Amt als Berner Sektionschef der PNOS ab und ist unterdessen auch aus der Partei ausgetreten.
Für das Berner Obergericht stellte die Beschimpfung am Sommerfest in Burgdorf «nichts anderes als eine massive Herabminderung des vor ihm stehenden Menschen in seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit» dar. Das Urteil der Vorinstanz sei deshalb korrekt.
Die Lieder und Inhalte auf den verteilten CDs jedoch würden zwar teilweise rechtsextremes Gedankengut beinhalten. Es handle sich aber um «keine Äusserungen jenseits der Strafbarkeitsgrenze», befand das Obergericht in Abwesenheit des Angeklagten, der gegen das erstinstanzliche Urteil appelliert hatte. Aufgrund der teilweisen Aufhebung der Urtei
le der Vorinstanz reduzierte das Obericht die Busse zu Lasten von Lüthard wegen Rassendiskriminierung von 1200 auf 800 Franken.
Quelle: 20minute