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Nur noch 800 Franken für «Judensau»

Mit dem Verteilen von CDs mit nationalistischem Gedankengut hat der ehemalige Chef der Berner Sektion der PNOS nicht gegen die Rassismusstrafnorm verstossen. Er tat dies jedoch mit der antisemitischen Beschimpfung eines Streitschlichters.
 
Das Obergericht des Kantons Bern hat am Dienstag ein Urteil des Burgdorfer Einzelrichters vom 24. August 2006 zu Gunsten des Angeklagten korrigiert. Die Vorinstanz hatte Pascal Lüthard in beiden Fällen der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und ihm eine Busse von 1200 Franken auferlegt.
Lüthard, ehemals Sekretär der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS), hatte am Burgdorfer Sommerfest «Solätte» Ende Juni 2005 am Rande einer Schlägerei zwischen Rechts- und Linksextremen den als Schlichter eingreifenden SP- Stadtparlamentarier Nadaw Penner als «Judensau» beschimpft.

«Massive Herabminderung»
Ende November 2005 hatte Lüthard zudem in einem Jugendtreff vier CDs mit rechtsextremem Gedankengut verteilt. Lüthard gab Ende 2005 das Amt als Berner Sektionschef der PNOS ab und ist unterdessen auch aus der Partei ausgetreten.
Für das Berner Obergericht stellte die Beschimpfung am Sommerfest in Burgdorf «nichts anderes als eine massive Herabminderung des vor ihm stehenden Menschen in seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit» dar. Das Urteil der Vorinstanz sei deshalb korrekt.
Die Lieder und Inhalte auf den verteilten CDs jedoch würden zwar teilweise rechtsextremes Gedankengut beinhalten. Es handle sich aber um «keine Äusserungen jenseits der Strafbarkeitsgrenze», befand das Obergericht in Abwesenheit des Angeklagten, der gegen das erstinstanzliche Urteil appelliert hatte. Aufgrund der teilweisen Aufhebung der Urtei
le der Vorinstanz reduzierte das Obericht die Busse zu Lasten von Lüthard wegen Rassendiskriminierung von 1200 auf 800 Franken.
Quelle: 20minute