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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Keine Milde mit Pronto-Schlägern
Donnerstag, den 17. Mai 2007 um 19:37 Uhr
Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Urteile gegen zwei ehemalige Skinheads wegen der Pronto-Schlägerei von 2004 in Liestal weitgehend bestätigt. Einem der Beiden gewährte es jedoch für einen Grossteil der Strafe den bedingten Vollzug.Die zu den «Warriors» oder deren Umfeld gehörenden Skins wollten eine rivalisierende Ausländergruppe angreifen, schlugen aber drei Passanten nieder. Der Fall hatte landesweit Aufsehen erregt. Eines der Opfer leidet weiterhin an den psychischen Folgen und ist arbeitsunfähig, wie die Gerichtspräsidentin festhielt.
Teilweise bedingte Strafe
Im Falle des Mitinitiators der Aktion blieb das Kantonsgericht nun bei der von der Vorinstanz auferlegten Strafe von zweieinhalb Jahren. Es reduzierte jedoch den unbedingten Anteil auf das gesetzliche Minimum von sechs Monaten, während das Strafgericht noch die volle Strafe unbedingt ausgesprochen hatte.
Das Kantonsgericht wandte damit das neue Strafrecht an, das auch teilbedingte Strafen erlaubt und den Einbezug der Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters verlangt. Zu teilweise andern Einschätzungen als die Vorinstanz kam es bei der Strafzumessung.
Es sei «Ungeheuerliches passiert» und eine Strafe von zweieinhalb Jahren angemessen, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Doch habe sich der junge Mann von der rechtsextremen Szene distanziert, was auch die Polizeiberichte klar zeigten.
Höher gewichtete das Kantonsgericht zudem etwa, dass sich der Mann beruflich tadellos verhalte oder seinen schwerkranken Vater bis zu dessen Tod pflegte. Auch sei er zuvor unbescholten gewesen. Das Gericht ging daher von einer guten Prognose aus und sprach eine Strafe aus, die ihm das Weiterarbeiten im Beruf erlaubt.
Grundsätzlich bestätigt
Keine Abstriche machte das Kantonsgericht jedoch daran, dass es um eine schwere Körperverletzung gehe. Keine Entlastung für die Appellanten sah es zudem darin, dass die Opfer nicht von ihnen, sondern von andern Mittätern niedergeschlagen wurden oder dass der Angriff dann andere als die Ausländergruppe traf.
Alle Beteiligten hätten bei dem mit Knüppeln, Schlagstöcken und anderem ausgeführten Angriff erhebliche Verletzungen in Kauf genommen, sagte die Gerichtspräsidentin. Zudem sei nicht wirklich klar gewesen, wer mit der Ausländergruppe genau gemeint gewesen sei.
Den Antrag des zweiten Appellanten, der nur für Gehilfenschaft statt als Mittäter bestraft werden wollte, wies das Gericht daher ab. Es bestätigte seine Strafe von 18 Monaten bedingt. Der Staatsanwalt hatte in beiden Fällen die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile verlangt.
Insgesamt waren 2006 vom Strafgericht sieben 22- bis 25-jährige Ex-Skins zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahren und 17 Monaten bedingt verurteilt. Einer wurde in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.
quelle: 20min.