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Rekrut steht wegen Hitlergruss vor Gericht

Ein 22-jähriger Mann hat sich seit Freitag in Bern vor der Militärjustiz zu verantworten. Er soll mit drei anderen Militärangehörigen während der Grenadier-RS rassistische Äusserungen gemacht und den Hitlergruss gezeigt haben.
 

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Mai und August 2005 im Rahmen der Grenadier-Rekrutenschule in Isone TI. Der Angeklagte gehörte einer Gruppe von vier Rekruten an, die durch fremdenfeindliche Äusserungen und wiederholtes zeigen des Hitlergrusses negativ aufgefallen waren.

Die drei anderen aus der Romandie stammenden Rekrutenkollegen des Angeschuldigten wurden bereits im März 2007 vom Militärgericht II in Yverdon verurteilt. Gegen sie wurden Strafen in der Höhe von 40, 25 und 15 Tagessätzen, bedingt auf zwei Jahre, ausgesprochen.

Der 22-Jährige wurde bereits in Österreich wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung zu einer Geldbusse verurteilt. Dies, weil er im Frühling 2005 in Feldkirch AU mit seinem Springerstiefel einen Polizisten am Schienbein verletzt hatte. Zur Tatzeit war er mit einer Gruppe von 10 Parolen- brüllenden, rechtsextremen Skinheads unterwegs.

Angeschuldigter streitet alles ab

Der Angeschuldigte stritt am Freitag vor Gericht jegliche gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe ab. Er sagte aus, dass er «überhaupt kein Problem mit Juden» habe. Er habe auch nie einen Hitlergruss, sondern jeweils den sogenannten «Kuhlengruss» oder «Schweizergruss», erkennbar am angewinkelten Arm und den drei Schwurfingern, gemacht.

Er sei stolzer Schweizer, daher mache er keinen Hitlergruss, sagte er vor Gericht aus. Später, auf Vorhalt einer früher von ihm gemachten, aktenkundigen Aussage, relativiert er: Es sei durchaus möglich, dass er in der Gruppe «mitdiskutiert» und dabei ausländerfeindliche Äusserungen gemacht habe.

Die Aussagen der insgesamt neun Zeugen, allesamt ehemalige Rekruten-Kameraden, waren sehr unterschiedlich. Die einen haben eindeutig rassistische Äusserungen und mehrere Hitlergrüsse des Angeschuldigten wahrgenommen. Die anderen haben abgesehen von «scherzhaften Sprüchen» nichts gesehen oder gehört oder konnten sich nicht mehr erinnern.

«Schlechtes Bild der Schweizer Armee»

Auditor Philippe Zimmermann sagte, der Angeklagte habe «ein schlechtes Bild der Schweizer Armee abgegeben». Die Aussagen dreier Zeugen hätten klar gezeigt, dass er mehrmals öffentlich den Hitlergruss und rassistische Äusserungen gemacht und damit eine rassistische Ideologie öffentlich verbreitet habe. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen.

Der Verteidiger des Angeschuldigten erklärte, dass nur einer der neun Zeugen seinen Mandanten mit absoluter Sicherheit belastet habe. Er bezweifelte jedoch die Glaubwürdigkeit gerade dieses Zeugen. Dessen Angaben zum Tatverlauf seien zu wenig konkret.

Ausserdem werde die Strafnorm durch die «Geste» des Hitlergrusses nicht verletzt, genausowenig durch den Schweizergruss. Er beantragte einen Freispruch.

Das Urteil wird noch am Freitagabend eröffnet. Notiz: folgt Neufassung nach dem Urteil.

quelle:espace medien