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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Anti-Nazi-Symbole nun doch nicht verboten
Donnerstag, den 15. März 2007 um 19:22 Uhr
Also doch: Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.Mit dem Urteil folgte das Gericht dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung. Beide hatten in der Revisionsverhandlung vor dem BGH vergangene Woche auf Freispruch plädiert. Das Landgericht Stuttgart hatte den 32-jährigen Geschäftsführer des Versandhandels «Nix Gut», Jürgen Kamm, dagegen im September 2006 zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er verbotene nationalsozialistische Kennzeichen vertrieben habe.
Das Urteil war auf scharfe Kritik von Politikern gestossen. Das Stuttgarter Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass es um eine grundsätzliche Tabuisierung nationalsozialistischer Kennzeichen gehe. Bundesanwalt Gerhard Altvater sagte dagegen bei der Verhandlung vor dem für Staatsschutz zuständigen Dritten Strafsenat des BGH, es sei erkennbar gewesen, dass sich die von dem Händler vertriebenen Aufkleber und Symbole gegen den Nationalsozialismus richteten. Die Symbole könnten auch nicht von Neonazis missbraucht werden.
Die Staatskasse muss dem Versandhändler nun die Auslagen für sein Verfahren erstatten. Ausserdem muss das Landgericht Stuttgart über eine Entschädigung entscheiden, die ihm durch die Durchsuchung der Geschäftsräume und Beschlagnahme von Artikeln entstanden sind.
In Stuttgart sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch knapp 40 weitere Verfahren in Sachen durchgestrichener Hakenkreuze anhängig. Unter anderem hatte sich auch Grünen-Vorsitzende Claudia Roth selbst angezeigt. Nach Vorliegen des schriftlichen BGH-Urteils werde nun geprüft, was mit den anhängigen Verfahren passiere, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
quelle: 20min