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Ein neuer Polizeichef, gleiche Antworten

Thun hat also einen neuen Polizeichef. Hermann E. Jutzi, ist 51. jährig und bisher Dienstchef der mobilen Polizei Berner Oberland, ist der neue Kopf der thuner Polizei. Er hat sein Mandat auf Januar 2007 übernommen und löste Erwin Rohrbach ab, der neu bei der Stadt angestellt ist. Erst seit kurzem im Amt macht der neue Polizeidirektor schon mit verschiedenen Aussagen auf sich Aufmerksam.
 
In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde in Thun eine Person aufgrund seiner Hautfarbe brutal zusammengeschlagen. Kommentar des neuen Polizeichefs war damals noch, dass "allgemein keine Zunahme von [rechter] Gewalt feststellt" wurde. Berücksichtigt mensch als einzige Quelle die polizeilich gemeldeten Übergriffe, so ist diese Aussage richtig. In den letzten Jahren wurden deutlich weniger rassistische Übergriffe gemeldet, wie im beispielsweise im kriesensommer Sommer 2003. Wesentlich mitverantortlich für die sinkenden Anzeigen ist die zunehmende Angst der Opfer. Diese verzichten meist Auf eine Anzeige aus Angst vor den Täter. So erklärte die Opfer der letzten Attacken, dass sie "bis jetzt aber noch keine Anzeige erstattet, «Aus Angst>>".
In einem Interview mit dem Bund [28.02 2007] äussert sich Jutzi öffentlich zu seinem Amt und den aktuellen Problemen in Thun. Auf die Frage, ob Thun ein Problem mit Neonazis hat, antwortet der neue Polizeichef "Thun hat keine harten Rechten". Seine Vermutung ist, dass hinter den rechtsextreme gekleideten Menschen, nur Mitläufer stecken. In einem nächsten Abschnitt relativiert er seine Aussagen, denn er will den „Fall nicht etwa herunter“ spielen.
Diese Antworten sind uns ja bereits bekannt. Die thuner Behörden haben schon immer versucht dass Neonaziproblem nicht ernst zu nehmen oder auf Einzelfälle und Mitläufer abzuschieben. Es waren sicherlich keine „von der Ideologie her wirklich Neonazis“, die die Hatcrew88, die PNOS oder den Bund Oberland gegründet haben. Auch waren es nur Mitläufer - die keine politische Motive haben - die einen jungen Mann aufgrund seiner Hautfarbe verprügeln oder auf linke mit einer Waffe schiessen.

Nicht nur zu Rechten Tendenzen nimmt Justiz Stellung, sondern am Rande auch zu Demonstrationen. Treffend stellt Justiz fest, dass „Demonstrieren ist ein Grundrecht, das man wahrnehmen darf und soll.“ Natürlich ist dieses Grundrecht an die Bedingung geknüpft, dass „die Demonstration bewilligt ist“. Wie für jedes Grundrecht (z.B. Privateigentum) braucht mensch also eine Bewilligung für Demonstrationen.

[Interview Bund: Thun hat keine harten Rechten]
[TT: Brutale Attacke in Thun: Neonazis schlugen zu]
[TT: Täter noch auf freiem Fuss]