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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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«Alles verdammti huere Neger»
Donnerstag, den 08. Februar 2007 um 09:27 Uhr
In Zürich steht zur Zeit ein unbelehrbarer Rassist vor Gericht. Er versteht nicht, wie man das Wort «Neger» als Beleidigung auffassen kann und wundert sich, dass die Schwarzen sogar nioch liebe rals Eskimos bezeichnet würden.Als der Mann gestern vor dem Bezirksgericht erschien, bezeichnete er das Anti-Rassismus-Gesetz als «absoluten Blödsinn» und sagte: «Es ist ein Blödsinn gewesen, dass ich überhaupt mit dem Neger geredet habe.» Er verstehe auch nicht, weshalb sich jemand darüber aufrege, als «Neger» bezeichnet zu werden. Das sei keine Beleidigung, sondern ein ehrenwerter Name. Er könne «doch nichts dafür, wenn die Neger lieber Eskimos wären». Er habe auch nicht gesagt, dass alle «Neger» kriminell seien, er habe gesagt «Alle Neger, die ich kenne, sind kriminell». Der beleidigte Schwarze verlangt eine Genugtuung von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht gesprochen.