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Deutschland: ANTIFA-Symbole werden verboten!
Samstag, den 11. November 2006 um 13:36 Uhr
Neuerdings verfolgt die Justiz in Deutschland Antifa-Symbole, wie das durchgestrichene Hakenkreuz, Bilder von zerbrochenen bzw. zerschlagenen Hakenkreuzen oder von Hakenkreuzen die in den Mülleimer geschmissen werden und Unterschriften tragen wie: "gegen Nazis". Auch Sticker/ Plakate mit dem Aufruf "Good night, white pride" und Darstellungen eines zerschlagenen Nazi-Symbols werden von der Justiz kriminalisiert - angeblich wegen des Herzeigens verfassungswidriger Symbole.Im Indymedia-Artikel "Stuttgart jetzt auch in Marburg" wurde von dem Vorfall im Marburger Kreistag bereits berichtet. Das - noch nicht rechtskräftige - Stuttgarter Urteil gegen den antifaschistischen Nix-Gut-Versand wegen des Verkaufs angegblich verfassungsfeindlicher Symbole (durchgestrichene, zerschlagene oder anders verfremdeter Hakenkreuze) hat in verschiedenen Städten bereits Kreise gezogen. Offensichtlich nutzt die Polizei die unklare Rechtslage durch das absurde Urteil aus, um unbeliebte politische GegnerInnen - AntifaschistInnen - zu attackieren. Zuletzt deutete der gestrige Indymedia-Bericht zur Hausdurchsuchung in Bitterfeld wegen eines durch eine Faust zerschlagenen Thor Steinar-Symbols auf diese politisch motivierte Strafverfolgung hin. In Marburg machte sich mit dem Fraktionsvorsitzenden der REPs, Manfred THIERAU, nun ein Rechtsextremist selbst diese Taktik zu eigen und rief die Kollegen (Thierau ist nach offiziellen Angaben selbst Polizeibeamter) zu Hilfe.
Aktionen gegen Repression in Marburg
Seit kurzem machen in Marburg veränderte Werbeplakate und massenhaft verteilte Aufkleber auf den Vorfall aufmerksam. Mit der Spruchblase "Zeig mich an, Thierau. Ich bin auch gegen Nazis." und einem durchgestrichenen Hakenkreuz zeigen Katzen und Hunde, Prominente, Denkmäler und andere Werbefiguren Zivilcourage. Weitere Spruchblasen sollen auch gesichtet worden sein, davon liegen aber noch keine Bilder vor. Die Plakatwände und auch die Aufkleber verweisen auf die Internetseite www.polizei-rechte.de.vu, wo seit einiger Zeit über Vorfälle berichtet wird, wo Polizei und Nazis fragwürdige Kooperationen eingegangen sind. Dort wird auch über die Person Manfred THIERAU berichtet.
An hunderten Stellen wurden Aufkleber mit den Aussagen "Antifaschismus verboten? www.polizei-rechte.de.vu", "Wenn Rechte zu AntifaschistInnen werden... www.polizei-rechte.de.vu", "Polizei & Nazis im Marburger Kreistag Hand in Hand... www.polizei-rechte.de.vu", "Nazis bei der Marburger Polizei Beispiel 1: Manfred Thierau (Fraktionschef der Reps im Kreistag) www.polizei-rechte.de.vu", "Was haben Reps gegen Hakenkreuze? Nichts, außer sie können Linke damit attackieren... www.polizei-rechte.de.vu", "Nazis in die Tonne: www.kein-hakenkreuz.de.vu" angebracht. Die Adresse www.kein-hakenkreuz.de.vu verweist auch auf die Infoseite zu Vorfällen, bei denen Polizei bzw. Justiz Nazis zugearbeitet haben.
Durchgestrichenes Hakenkreuz kriminalisiert in Tübingen
In Tübingen hatte die örtliche Staatsanwaltschaft bereits Mitte 2005
ein Verfahren gegen einen Mensch wegen Tragen des inzwischen auch in Marburg
kriminalisierten Ansteckers eingeleitet. 200 EUR umfasste der Strafbefehl, der
in erster Instanz zwar auf 50 EUR reduziert, aber trotzdem bestätigt wurde.
Erst das Landgericht widerlegte mit seinem Freispruch Anfang 2006 die Rechtsauffassung,
dass es sich um einen Fall von Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole (§
86a StGB) handele. Vielmehr sei eindeutig, dass die TrägerIn damit ihre
antifaschistische Gesinnung zum Ausdruck bringe, was durch das international
bekannte Verbotszeichen auch im Ausland nicht missverstanden werden könne.
Der Spiegel berichtete recht ausführlich über diesen Fall.
Weiterer Indymedia-Artikel zum Tübinger Fall:
"Durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar"
Jagd auf Antifa-Symbole in Stuttgart
Im August 2005 beschlagnahmte die Stuttgarter Polizei nach einer achtstündigen Hausdurchsuchung zehntausende Flyer, Kataloge und Verkaufsartikel des antifaschistischen Versandes Nix-Gut ebenfalls wegen Verstoßes gegen § 86a StGB. Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie wolle damit "den Anfängen wehren", indem sie keinerlei Hakenkreuze zulasse, auch nicht die, die sich eindeutig gegen Nazis richten. Abenteuerlich konstruiert sie, es bestünde die Gefahr, dass AusländerInnen das durchgestrichene Hakenkreuz nicht als solches erkennen würden, sondern nur das Nazi-Symbol sehen würden (mehr dazu). Dass das Tübinger Urteil eine völlig andere Auffassung vertritt, ist den Stuttgarter RichterInnen (hier gab es auch bereits ein zweitinstanzliches Urteil mit negativem Ausgang für den Nix-Gut-Versand) offensichtlich egal oder nicht bekannt.
Der antifaschistische Inhaber des Versands bekommt in seinem Widerstand gegen die Repression der Stuttgarter Behörden prominente Unterstützung aus Politik und Kultur. Es gab in den letzten Monaten diverse mehr oder weniger kreative Aktionen, um die Absurdität des Urteils öffentlich zu verdeutlichen, u.a. die Selbstanzeige der Grünen-Politikerin Claudia Roth oder die subversive Anzeige gegen die OrganisatorInnen der Fußballweltmeisterschaft wegen der Verwendung der gleichen Symbole. Da er gegen das Urteil des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt hat, ist dieses immer noch nicht wirksam. Ausführliche Infos gibt es auf der Seite www.dagegen-bleiben.de.