<<  Okt 2018  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
  1  2  3  4  5  6  7
  8  91011121314
15161718192021
22232425262728
293031    

Newswire

Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
Read more...

Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
Read more...

Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
Read more...

Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
Read more...

Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
Read more...
Neonazi Aktivitäten melden

Veröffentlichen

Auch du kannst auf A-G-O deine Informationen veröffentlichen. Wir sind froh, wenn du zum Unterhalt der Seite beiträgst.
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden

Sechs Jahre Zuchthaus f?r "ex-Rechtsradikalen"

Ein 27-j?hriger, ehemaliger Rechtsradikaler muss wegen versuchter, vors?tzlicher T?tung f?r sechs Jahre ins Zuchthaus. Er hatte im Sommer 2005 am Bahnhof Thun dreimal auf einen jungen Linksaktivisten geschossen und diesen verletzt.
 
Das Gericht folgte in der Urteilsbegr?ndung weitgehend den ?berlegungen der Staatsanwaltschaft, blieb beim Strafmass aber ein Jahr unter dem Antrag des Ankl?gers, der sieben Jahre Zuchthaus gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt.

Das Gericht verneint eine Notwehrsituation. Der Angeklagte habe zwar nicht vors?tzlich auf den jungen Globalisierungsgegner geschossen, aber dessen Tod zumindest in Kauf genommen. Zus?tzlich zur versuchten, vors?tzlichen T?tung verurteilte das Gericht den mehrfach vorbestraften Mann wegen Verst?ssen gegen das Waffengesetz und sprach dem Opfer eine Genugtuungssumme von 4000 Franken zu.

Der Angeschuldigte hatte vor Gericht angegeben, der rechten Szene vor rund zwei Jahren abgeschworen zu haben. Seinen Gesinnungswandel begr?ndete er mit der Geburt seiner Tochter.

Die Sch?sse fielen am 9. Juli 2005 kurz vor Mitternacht. Damals hatten sich Globalisierungsgegner im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Schottland in einem dreit?gigen Camp versammelt. Die militanten Linken wollten eine Handvoll ?Nazis?, darunter der Angeklagte, mit Steinen, Flaschen und einem Feuerwerksk?rper aus dem Bahnhof Thun vertreiben.

Der Angeklagte hatte die Sch?sse damit begr?ndet, er habe sich von den heranst?rmenden Linken bedroht gef?hlt und keine Fluchtm?glichkeit mehr gesehen. Dies besonders deshalb, weil er im Vorfeld des Camps verschiedentlich anonyme Drohanrufe erhalten habe. Das Opfer erlitt einen Oberschenkeldurchschuss. (sda/pbl)