Richtigstellung zu den Vorf?llen vom Donnerstag, 14.07.05 in Thun

Gestern Donnerstag sollte, anlässlich des Schusswaffengebrauchs eines Rechtsextremisten vom letzten Wochenende, eine Demonstration gegen Faschismus und rechte Gewalt stattfinden.

 
Gegenüber dem Vermittler Basislager – Behörden gab Polizeivorsteher Heinz Leuenberger zu verstehen, die Demonstration vom Donnerstag nicht zu bewilligen, jedoch zu tolerieren. Weitere Andeutungen in diese Richtungen wurden ebenfalls während eines Telefonats von Mittwoch gemacht.

 

Nun zu den Ereignissen vom Donnerstag:

Schon am frühen Abend fand sich ein grosses Polizeiaufgebot aus den Kantonen Bern, Solothurn, Basel und weiteren Kantonen in Thun ein. Unter anderem neun Kastenwägen und ein Wasserwerfer.

Als sich um ca. 20.00 DemonstrationsteilnehmerInnen auf dem Bahnhofsplatz besammelten, wurden diese sofort von der Polizei eingekesselt. So dass die OrganisatorInnen sich gar nicht mehr zu der Gruppe gesellen konnten.

Anreisende aus Bern und der übrigen Schweiz wurden bereits in Ostermundigen angehalten, so dass der Intercity erst mit 25 Minuten Verspätung eintraf. Die Polizei begann einerseits Leute in dem Zug willkürlich festzunehmen. Die bereits Ausgestiegenen wurden andererseits auf dem Perron aufgehalten, wobei es verständlicherweise zu einem kleineren Gerangel kam.

Die Demonstration an sich konnte sich so gar nicht besammeln. Insgesamt hätten schätzungsweise wohl ca. 300 DemonstrantInnen an dem Protest teilgenommen.

Noch bis spät in die Nacht wurden Leute, teilweise auch unbeteiligte Jugendliche, auf ganzem Stadtgebiet kontrolliert und längere Zeit festgenommen, unter anderem auch Minderjährige, deren Eltern nicht pflichtgemäss benachrichtigt wurden. Insgesamt wurden ungefähr 30 Personen festgenommen. Das Aufgebot wurde erst spät in der Nacht zurückgezogen, die letzten Festgenommenen konnten den Posten um ungefähr 2.30 verlassen.

 

Die Polizeiaktion zur Verhinderung der Demonstration war offenbar seit längerem geplant. So wurden bereits zwei Tage vorher Häuser von den Behörden angeeignet und darin Kameras installiert. Auch die Verhinderung der Besammlung stützt diese These. Ein Gewaltpotential, welches diesen Einsatz legitimieren würde, war nicht vorhanden. Es kam zu keinen Sachbeschädigungen.

Im letzten Jahr herrschte zwischen der Bewegung und den Behörden ein stillschweigender Konsens über Zusammenarbeit. So verhielten sich die Behörden deeskalativ und die AktivistInnen hielten sich an Abmachungen und zeigten sich jederzeit verhandlungsbereit. Dieser Konsens wurde nun einseitig gebrochen. Herr Leuenberger ist offenbar nicht mehr an einem Dialog interessiert. Offenbar sollte hier, unter Druck der Bürgerlichen und der Presse, ein Exempel statuiert werden.

Demonstrieren ist und bleibt ein Bürgerrecht und die Behörden haben nicht das Recht Demonstration zu verhindern, nur weil diese nicht in das Bild einer sauberen und sicheren Stadt passen.

 

Die Bewegung in Thun muss sich nun überlegen, wie in diesem repressiven Klima weiter vorgegangen wird. Gegebenenfalls müssen Aktionsformen und der Wille nach einer einvernehmlichen Lösung überdenkt werden.

 

OK Basislager