Mietangebote RAFT (Anhang)

Inhalt

 

Begleitbrief

Amt für Stadtliegenschaften
c/o Herr Urs Frey
Militärstrasse 5
Postfach 145
3602 Thun

Thun, 15.08.2006

Mietangebote für Allmendstrasse 12, Allmendstrasse 10, Seestrasse 14, Uttigenstrasse 303, Thun

Sehr geehrter Herr Frey, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates

Im Frühjahr 2005 wurden die Verhandlungen zwischen den RaumfängerInnen und der Stadt Thun - u.a. mit der Begründung es stünden keine Objekte zur Verfügung - temporär ausgesetzt. Diese Situation hat sich nun grundlegend verändert. Mehrere städtische Liegenschaften sind freigeworden und zukünftige Nutzung entweder unklar oder in nächster Zeit nicht absehbar.

Herr Frey erwähnte gegenüber dem Thuner Tagblatt vom 28.6.06, dass nicht verhandelt wird, „solange die Schäden von rund 30 000 Franken, die bei ihren Besetzungen des Gebäudes entstanden sind, nicht bezahlt sind“. Im darauf folgenden Prozess wurde die Einigung erzielt, dass die Angeklagten einen Arbeitseinsatz von zwei Tagen für die Stadt Thun leisten. Wir sehen daher den Grund für das Nichtreagieren der Stadt Thun auf frühere und eben aktuelle Angebote als nicht mehr gegeben.

Aufgrund der Vielfältigkeit leerstehender Liegenschaften, unterbreiten wir Ihnen für obengenannte Liegenschaften erneut Angebote, die Sie separat im Anhang finden.

Für die Vermieterin ergäben sich nebst Mietzinseinkünften auch andere Vorteile. Die Liegenschaften würden zweckdienlich genutzt, gepflegt und erhalten. Der momentan der Öffentlichkeit vorenthaltene Lebens- und Begegnungsraum würde belebt.

Wir bitten Sie, uns bis am Montag, 11.9. mitzuteilen, ob konkrete Verhandlungen über einen allfällig befristeten Vertrag im Sinne der formulierten Angebote möglich sind und verbleiben mit der Hoffnung, das Recht auf eine Antwort zu bekommen.

Für Raumfänger – Aktion für freies T(h)un

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Mietangebot Allmendstrasse 12


Trägerschaft / Mietpartei

Gemäss dem Konzept für das selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentrum tritt ein noch zu gründender Trägerverein als Vertragspartei auf. Dieser Verein bestünde im Sinne von Art. 30ff. ZGB. Zwecke sind das Auftreten als Vertragspartei gegenüber der Stadt, die Untervermietung des 1. und 2. Stockes, die Entrichtung der Hauswartsdienste und die Verwaltung des öffentlichen Raumes.

Mietobjekte

Mietobjekt ist die Liegenschaft an der Allmendstrasse 12 und dazugehöriger Umschwung.

1. und 2. Stock

Die oberen Stockwerke der Liegenschaft werden als privater Wohnraum genutzt. Der Trägerverein wird die Stockwerke an je vier Parteien aus dessen Umfeld untervermieten.

Erdgeschoss

Das Erdgeschoss wird dem Trägerverein in Gebrauchsleihe nach Art 305ff. OR überlassen. Darin wird das Konzept des Jugend- und Kulturzentrums verwirklicht. Insbesondere werden regelmässig kulturelle Veranstaltungen stattfinden und eingeschränkt ein Café und Bar als sozialer Treffpunkt betrieben.

Mietzins / Nebenkosten

Der Trägerverein verpflichtet sich einen monatlichen Mietzins von Fr. 2'150.-, was Fr. 268.65 pro Partei entspricht zu entrichten. Die Nebenkosten gehen anteilig zu Lasten der Mietpartei.

Der monatlich ausstehende Betrag für das Erdgeschoss kann nicht durch die Mieterin abgegolten werden.

Bauliche Massnahmen

Die Besitzerin der Liegenschaft ist verpflichtet, die oberen Stockwerke in einen bewohnfähigen Zustand zu stellen. Dazu gehören der Einbau zweier Kochmöglichkeiten, zweier Duschen, sowie allfällige Instandsetzungen und Installationen fest mit der Liegenschaft verbundener Sachen.

Leistungen der Mietpartei

Die Mietpartei ist verpflichtet, Haus und Umschwung zu pflegen und imstande zu halten. Sie nimmt die Hauswartfunktion ein, was in obigem Mietzins berücksichtigt ist. Zudem ist die Mietpartei verantwortlich für die Verwaltung der öffentlichen Räume und die Untervermietung des Wohnraumes.

Thun, 15.08.2006

Raumfänger – Aktion freies T(h)un

 

Mietangebot Allmendstrasse 10


Trägerschaft / Mietpartei


Gemäss dem Konzept für das selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentrum tritt ein noch zu gründender Trägerverein als Vertragspartei auf. Dieser Verein bestünde im Sinne von Art. 30ff. ZGB. Zwecke sind das Auftreten als Vertragspartei gegenüber der Stadt, die Untervermietung der Wohnräume, die Entrichtung der Hauswartsdienste und die Verwaltung des öffentlichen Raumes.

Mietobjekte

Mietobjekt ist die Liegenschaft an der Allmendstrasse 10 und dazugehöriger Umschwung.

Bewohnbare Räumlichkeiten

Einige Räume der Liegenschaft werden als privater Wohnraum genutzt. Der Trägerverein wird diese an Parteien aus dessen Umfeld untervermieten.

Kulturraum

Die kulturell nutzbaren Räumlichkeiten werden dem Trägerverein in Gebrauchsleihe nach Art 305ff. OR überlassen. Darin wird das Konzept des Jugend- und Kulturzentrums verwirklicht. Insbesondere werden regelmässig kulturelle Veranstaltungen stattfinden und eingeschränkt ein Café und Bar als sozialer Treffpunkt betrieben.

Mietzins / Nebenkosten

Der Mietzins wird in Verhandlungen analog der Bewohnbarkeit geregelt. Es wird von einem monatlichen Zins von Fr. 300.- pro in der Liegenschaft wohnenden Partei ausgegangen. Die Nebenkosten gehen anteilig zu Lasten der Mietpartei.

Der monatlich ausstehende Betrag für die kulturell genutzten Räumlichkeiten kann nicht durch die Mieterin abgegolten werden.

Bauliche Massnahmen

Die Besitzerin der Liegenschaft ist verpflichtet, die oberen Stockwerke sofern möglich in einen bewohnfähigen Zustand zu stellen. Dazu gehören der Einbau von Kochmöglichkeiten, Duschen, sowie die allfälligen Instandsetzungen und Installationen fest mit der Liegenschaft verbundener Sachen.

Leistungen der Mietpartei

Die Mietpartei ist verpflichtet, Haus und Umschwung zu pflegen und imstande zu halten. Sie nimmt die Hauswartfunktion ein, was in obigem Mietzins berücksichtigt ist. Zudem ist die Mietpartei verantwortlich für die Verwaltung der öffentlichen Räume und die Untervermietung des Wohnraumes.

Thun, 15.08.2006

Raumfänger – Aktion freies T(h)un

 

Mietangebot Seestrasse 14


Trägerschaft / Mietpartei

Gemäss dem Konzept für das selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentrum tritt ein noch zu gründender Trägerverein als Vertragspartei auf. Dieser Verein bestünde im Sinne von Art. 30ff. ZGB. Zwecke sind das Auftreten als Vertragspartei gegenüber der Stadt, die Untervermietung der bewohnbaren Räumlichkeiten, die Entrichtung der Hauswartsdienste und die Verwaltung des öffentlichen Raumes.

Mietobjekte

Mietobjekt ist die Liegenschaft an der Seestrasse 14 und dazugehöriger Umschwung.

Bewohnbare Räumlichkeiten

Einige Räume der Liegenschaft werden als privater Wohnraum genutzt. Der Trägerverein wird diese an Parteien aus dessen Umfeld untervermieten.

Kulturraum

Die kulturell nutzbaren Räumlichkeiten werden dem Trägerverein in Gebrauchsleihe nach Art 305ff. OR überlassen. Darin wird das Konzept des Jugend- und Kulturzentrums verwirklicht. Insbesondere werden regelmässig kulturelle Veranstaltungen stattfinden und eingeschränkt ein Café und Bar als sozialer Treffpunkt betrieben.

Mietzins / Nebenkosten

Der Mietzins wird in Verhandlungen analog der Bewohnbarkeit geregelt. Es wird von einem monatlichen Zins von Fr. 100.- pro in der Liegenschaft wohnenden Partei ausgegangen.

Der monatlich ausstehende Betrag für die kulturell genutzten Räumlichkeiten kann nicht durch die Mieterin abgegolten werden.

Bauliche Massnahmen

Die Besitzerin der Liegenschaft ist verpflichtet, die Liegenschaft sofern möglich und nötig in einen bewohnfähigen Zustand zu stellen.

Leistungen der Mietpartei

Die Mietpartei ist verpflichtet, Haus und Umschwung zu pflegen und imstande zu halten. Sie nimmt die Hauswartfunktion ein, was in obigem Mietzins berücksichtigt ist. Zudem ist die Mietpartei verantwortlich für die Verwaltung der öffentlichen Räume und die Untervermietung des Wohnraumes.

Thun, 15.08.2006

Raumfänger – Aktion freies T(h)un

 

Mietangebot Uttigenstrasse


Trägerschaft / Mietpartei

Gemäss dem Konzept für das selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentrum tritt ein noch zu gründender Trägerverein als Vertragspartei auf. Dieser Verein bestünde im Sinne von Art. 30ff. ZGB. Zwecke sind das Auftreten als Vertragspartei gegenüber der Stadt, die Untervermietung des Wohnraumes, die Entrichtung der Hauswartsdienste und die Verwaltung des öffentlichen Raumes.

Mietobjekte

Mietobjekt sind die Liegenschaften an der Uttigenstrasse 303 und dazugehöriger Umschwung.

Bewohnbare Räumlichkeiten

Einige Räume der Liegenschaft werden als privater Wohnraum genutzt. Der Trägerverein wird diese an Parteien aus dessen Umfeld untervermieten.

Kulturraum

Als Kulturraum wird dem Trägerverein die Liegenschaft Uttigenstrasse 303 (Baranoffgebäude) in Gebrauchsleihe nach Art 305ff. OR überlassen. Darin wird das Konzept des Jugend- und Kulturzentrums verwirklicht. Insbesondere werden regelmässig kulturelle Veranstaltungen stattfinden und eingeschränkt ein Café und Bar als sozialer Treffpunkt betrieben.

Mietzins / Nebenkosten

Der Mietzins wird in Verhandlungen analog der Bewohnbarkeit geregelt. Es wird von einem monatlichen Zins von Fr. 200.- pro in der Liegenschaft wohnenden Partei ausgegangen. Die Nebenkosten gehen anteilig zu Lasten der Mietpartei.

Der monatlich ausstehende Betrag für die kulturell genutzten Räume kann nicht durch die Mieterin abgegolten werden.

Bauliche Massnahmen

Die Besitzerin der Liegenschaft ist verpflichtet, die Wohnräume in einen bewohnfähigen Zustand zu stellen.

Leistungen der Mietpartei

Die Mietpartei ist verpflichtet, Häuser und Umschwung zu pflegen und imstande zu halten. Sie nimmt die Hauswartfunktion ein, was in obigem Mietzins berücksichtigt ist. Zudem ist die Mietpartei verantwortlich für die Verwaltung der öffentlichen Räume und die Untervermietung des Wohnraumes.

Thun, 15.08.2006

Raumfänger – Aktion freies T(h)un

Brief Liegenschaftsverwaltung

Sehr geehrte ..
Sehr geehrter ..

Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 15. August 2006 betr. Ihre Mietangebote für die oben erwähnten Liegenschaften.

Ihre Angebote werden wir nun eingehend prüfen und Ihnen bis zum gesetzten termin am 11. September 2006 unsere Antwort zukommen lassen.

Wir hoffen Ihnen hiermit zu dienen und verbleiben

mit freundlichen Grüssen

Urs Frey, Leiter Amt für Stadtliegenschaften

 

Absage des Gemeinderates

 

Mietangebote für die Gemeindeliegenschaften Allmendstrasse 10 + 12, Seestrasse 20 (nicht 14) und Uttigenstrasse 303, Thun

Sehr geehrte Frau R.
Sehr geehrter Herr B.

Für Ihre Mieangebote danken wir Ihnen bestens.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. September beschlossen, dass wir Ihnen keine der nachstehenden Liegenschaften vermieten können und zwar aus folgenden Gründen:

1. Allmendstrasse 10
Das Gebäude ist für städtische Nutzungen vorgesehen und übergangsweise an Künstler für Künstlerateliers vermietet.

2. Allmendstrasse 12
Das Gebäude soll für Büronutzungen vermietet werden. Konkrete Vertragsverhandlungen laufen.

3. Seestrasse 20 (ehemals Feldschlösschen-Areal)
Die Liegenschaften sind privat vermietet und nicht verfügbar

4. Uttigenstrasse 303
Das Gebäude ist ebenfalls für städtische Nutzungen vorgesehen.

In der Vereinbarung vom 11. Juli 2006 zwischen der Stadt Thun und den Angeschuldigten wurde abgemacht, dass für den Tatbestand der Hausbesetzung ein Arbeitseinsatz von je zwei Arbeitstagen zu leisten ist. Die Schäden von 30'000.-- konnten nicht nachgewisen werden.

Gestützt auf die verschiedenen Vorkommnisse sind wir nicht bereit, auf weitere Mietgesuche Ihrerseits einzugehen.


Freundliche Grüsse

Für den Gemeinderat der Stadt Thun
Der Stadtpräsident

Hans-Ueli von Allmen

 

Klarstellung durch Heinrich Gartentor, Thun

ich kann das klären mit der allmendstrasse 10. das haus ist tatsächlich als
künstlerateliers vermietet. hinter dem projekt stecke ich. bis klar wird, was
die stadt genau will, ist das haus bestandteil vom
heinrich-gartentor-stipendium, das ausländischen künstlerinnen und künstlern
ermöglicht, in der schweiz zu leben und ateliers zu benützen. ich selbst bin in
dieser zeit der abwart des hauses und kann endlich mal einen winter in einer
wohnung mit heizung verbringen.

es grüsst aus der wärme
gartentor
kulturminister der schweiz
--> http://www.kulturministerium.ch
--> http://www.gartentor.ch