Stadt Thun verweigert Dialog mit Raumf?ngerInnen

Der Gemeinderat Thuns lehnt Mietangebote der Gruppe „Raumfänger – Aktion für freies T(h)un“ ab, ohne diese gewissenhaft geprüft zu haben. Ausserdem verweigert er in seinem Antwortschreiben einen zukünftigen Dialog. Es bleibt dadurch definitiv nur noch die Möglichkeit, das Projekt eines selbstverwalteten Kultur- und Begegnungsraumes ausserhalb legaler Möglichkeiten zu erreichen.



Schon anlässlich der bewilligten Demonstration gegen die Auslieferung Erdogan E.s zeigte der Gemeinderat seine Absicht, auf Kooperationsversuche seitens der AktivistInnen nicht einzugehen.
freiheit für erdogan e und marcco camenisch
--> Feature Erdogan in Thun
--> Stellungnahme zur Bewilligung
--> www.auslieferungen-stopp.ch
 
Bereits nach der geräumten Hausbesetzung von Ostern 2006 reichten die RaumfängerInnen am 18.04 ein Mietangebot für die Liegenschaft an der Allmendstrasse 12 ein. Durch das Entgegenkommen sollte erneut eine Situation des gegenseitigen Dialoges gefördert werden. Durch das Angebot eines Mietzinses sollte eine Alternative geschaffen werden, welche beiden Parteien einen Nutzen bringt. Dabei wurde für die beiden oberen Etagen ein Mietzins von monatlich Fr. 2'400.- angeboten. Das Erdgeschoss sollte in Gebrauchsleihe zwecks Verwirklichung des Konzeptes des selbstverwalteten Jugend- und Kulturzentrums der Gruppe überlassen werden. Eine Antwort der Liegenschaftsverwaltung und des Gemeinderates blieb aus.

Via Thuner Tagblatt vom 26.06.06 liess Herr Frey (Liegenschaftsverwaltung) verlauten, dass nicht verhandelt werde, „solange die Schäden von rund 30 000 Franken, die bei ihren Besetzungen des Gebäudes entstanden sind, nicht bezahlt sind“. Bei dem darauf folgenden Prozess wegen der Hausbesetzung konnte die Stadt Thun die Schäden weder zeitlich, noch UrsacherInnen zuweisen. Die RaumfängerInnen weisen den Vorwurf, Sachschäden verschuldet zu haben zurück. Es hat den Anschein, als wollte die Stadt die Liegenschaft auf Kosten der Angeklagten sanieren. Durch die fehlende Beweislage anerbot die Klägerin einen Vergleich, bei einem Arbeitseinsatz von zwei Tagen durch die Angeklagten würden die Anzeigen zurückgezogen.

Durch die Bereinigung dieser „Altlasten“ sahen die RaumfängerInnen den Grund für ein Nichtreagieren seitens der Stadt nicht mehr als gegeben. Daher wurden am 15.08.06 vier weitere Mietangebote für leerstehende gemeindeeigene Liegenschaften, Allmendstrasse 10 + 12, Seestrasse 14 (ehemaliges Durchgangszentrum) und Uttigenstrasse 303, eingereicht. Herr Frey versicherte in einem Schreiben, die Anfragen nun eingehend zu prüfen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist am 11.09.06 traf die Antwort des Gemeinderates ein. Keine der Liegenschaften könnte vermietet werden. Die Allmendstrasse 10 anscheinend, sei übergangsweise für Künstlerateliers vermietet und für städtische Nutzung vorgesehen, die Liegenschaft 12 an der selben Strasse solle für Büronutzung vermietet werden, die Seestrasse 20 sei privat vermietet und die Uttigenstrasse 303 sei für städtische Nutzungen vorgesehen.

Daraus ergeben sich für das Kollektiv Raumfänger nachstehende Schlussfolgerungen:

  • Künstlerateliers an der Allmendstrasse wollen wir nicht im Wege stehen.

  • Die Liegenschaft Allmendstrasse 12 steht seit nunmehr über fünf Jahre ungenutzt leer. Kaufinteressenten konnten keine gefunden werden und so wird seit geraumer Zeit nach MietinteressentInnen für Büroräumlichkeiten gesucht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Liegenschaft, welche aufgrund ihres Zustandes und ihrer Lage für kulturelle Projekte prädestiniert ist, für Büroräumlichkeiten vermietet werden soll. Insbesondere angesichts im Entstehen begriffener Büroräumlichkeiten in diversen Überbauungsprojekten und des Teilleerstands bereits bestehender Bürogebäude wie beispielsweise am Bahnhofsplatz.

  • Das Angebot für das ehemalige Durchgangszentrum an der Seestrasse 14 blieb unbeantwortet. Das Schreiben des Gemeinderates bezieht sich auf das ehemalige Feldschlösschendepot (Seestrasse 20). Dass dieses bereits genutzt wird ist auch uns bekannt und wir würden uns nicht anmassen, bereits genutzten Raum zu mieten. Es ist davon auszugehen, dass unsere Angebote durch die Stadt Thun nicht, wie versprochen, eingehend geprüft wurden, ansonsten wäre diese Verwechslung nicht passiert. Für uns bestätigt diese Schlamperei die Vermutung, dass unsere Angebote, und somit unkonventionelle Jugendanliegen nicht ernst genommen werden.

  • Durch die Argumentation des Gemeinderates stellt sich uns die Frage, was denn städtische Nutzungen sind. Wäre das bereitstellen selbstverwalteten Kulturraums nicht auch eine städtische Nutzung, sind nicht auch diejenigen die Stadt, welche sich für die Steigerung der Lebensqualität, für das Bereitstellen eines unkommerziellen Kulturraumes und sozialen Treffpunktes einsetzten? Wer ist die Stadt?

  • „Gestützt auf die verschiedenen Vorkommnisse sind wir nicht bereit, auf weitere Mietgesuche Ihrerseits einzutreten“ (Der Gemeinderat in seinem Antwortschreiben). Der Gemeinderat verweigert jeglichen weiteren Dialog zwischen der Stadtverwaltung und uns RaumfängerInnen. Das Erreichen des von uns angestrebten Klimas der Dialogbereitschaft wurde dadurch einseitig zurückgewiesen. Es ergibt sich zwangsläufig nur noch die Möglichkeit, uns ausserhalb der Legalität zu bewegen. Der Gemeinderat kann sich auf einen bunten Herbst freuen. Kulturtraum statt Hohlraum. Squat The City.


Wir danken für die Berücksichtigung in der Berichterstattung

Für die Gruppe Raumfänger – Aktion freies T(h)un: